Datenschutz
Datenschutzordnung des EK Höfingen e.V.
(EK Höfingen e.V, Stand 05. Januar 2019)
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den
Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit
personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem
gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des
Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten
erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die
Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in
den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei
Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
- Vor- und Zuname
- Geschlecht
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
- Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
- Geburtsdatum und -ort
- Bankverbindung
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches
durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter
geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur
erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der
Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten
werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der
Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw.
verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins
betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der
Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten an den Verband
Als Mitglied im evangelischen Jugendwerk Württemberg. ist der Verein verpflichtet, zur
Ermöglichung des Spielbetriebes personenbezogene Daten aktiver Spieler an den Verband zu
übermitteln. Dies sind insbesondere folgende Daten: - Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
- Qualifikationen (z.B. Trainerlizenzen)
Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten
Kreisverband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen;
eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des
Vereins.
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
Übermittlung von Daten an die Stadt Leonberg
Zum Erhalt von Fördermitteln übermittelt der Verein Mitgliederdaten an die Stadt Leonberg. Dies sind
insbesondere folgende Daten: - Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
Übermittlung von Daten an externe Dienstleister und Unternehmen
Der Versand von Schriftstücken kann durch externe Dienstleister erfolgen. Hierzu ist es erforderlich,
dem ausführenden Unternehmen personenbezogene Daten der Mitglieder zu übermitteln. Die
Übermittlung und die Nutzung der Daten erfolgen lediglich zum Zweck des Versandes und sind
hierauf beschränkt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen zur
kommerziellen Nutzung findet nicht statt.
Pressearbeit
Der Verein informiert die Presse über Ergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen
werden überdies auf der Internetseite und der social-media-Plattform des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung
widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied
weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von
der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein das evangelische Jugendwerk in Württemberg von
dem Widerspruch des Mitglieds.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt,
die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche
die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste
zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur
gegen die Zusicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Nach Wegfall der Erforderlichkeit sind die Daten zu löschen.